Medizinisches Cannabis Europa: Was bei Reisen erlaubt ist

Medizinisches Cannabis Europa: Was bei Reisen erlaubt ist

Du möchtest mit medizinischem Cannabis verreisen und fragst dich, was dabei in Europa erlaubt ist? Keine Sorge – du bist nicht allein. Seitdem in Ländern wie Deutschland oder der Schweiz Cannabis zu medizinischen Zwecken erlaubt ist, stellt sich für viele Patienten genau diese Frage: Was gilt bei Reisen innerhalb Europas? Die Sache ist nämlich alles andere als einheitlich geregelt. Während du in einem Land problemlos dein Rezept einlösen kannst, kann es im nächsten schon kritisch werden – besonders, wenn du dein medizinisches Cannabis mitnehmen möchtest.

In diesem Artikel erfährst du, worauf du achten musst, welche Papiere du brauchst und wie du auch ausserhalb des Schengen-Raums sicher unterwegs bist. Denn gute Vorbereitung ist hier das A und O.

Rechtlicher Rahmen – Medizinisches Cannabis als Reisemedikament

Zuerst die gute Nachricht: In vielen europäischen Ländern ist medizinisches Cannabis inzwischen anerkannt – etwa in Deutschland, der Schweiz oder den Niederlanden. Doch aufgepasst: Auch wenn du ein ärztliches Rezept hast, gilt medizinisches Cannabis in den meisten Ländern weiterhin als Betäubungsmittel. Und das hat Auswirkungen auf deine Reise.

​In der Schweiz wurde das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken am 1. August 2022 aufgehoben.

Seitdem können Ärzte Cannabisarzneimittel ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) verschreiben. Aber – und hier kommt der Haken – international sieht das anders aus. Viele Staaten orientieren sich an den Vereinbarungen der internationalen Suchtstoffkontrollabkommen. Deshalb wird medizinisches Cannabis bei Reisen ins Ausland oft wie ein klassisches Betäubungsmittel behandelt.

Das bedeutet für dich: Auch wenn du alles legal verschrieben bekommen hast, brauchst du für Reisen meist eine spezielle Bescheinigung. Ohne die kann es bei der Einreise schnell unangenehm werden – sogar dann, wenn du nur durch ein Land durchreist.

Kurz gesagt: Was in deinem Heimatland legal ist, kann im Ausland schnell zum Problem werden. Darum ist es extrem wichtig, dich frühzeitig zu informieren. Dein Rezept allein reicht auf Reisen nicht aus.

Reisen innerhalb des Schengen-Raums – Regeln und Voraussetzungen

Wenn du mit medizinischem Cannabis in ein Schengen-Land reist, hast du’s vergleichsweise einfach – aber eben nur vergleichsweise. Ganz ohne Papierkram geht es leider nicht. Für alle Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind (z. B. Frankreich, Italien, Spanien, Schweiz oder Österreich), brauchst du eine spezielle Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens.

Karte Europas mit farblicher Markierung der Länder im Schengen-Raum. In Blau: EU-Länder im Schengen-Raum. In Hellblau: Nicht-EU-Länder im Schengen-Raum. In Rot: EU-Länder außerhalb des Schengen-Raums (z. B. Irland). In Orange: EU-Kandidatenländer wie Rumänien und Bulgarien. Quelle: Europäisches Parlament, Europäische Kommission.

Was heisst das konkret? Du musst dir von deinem behandelnden Arzt oder deiner Ärztin das Formular ausfüllen lassen – darin steht unter anderem, welche Cannabisarzneimittel du in welcher Menge mitführen darfst. Dann geht’s mit dem Papier zur Landesgesundheitsbehörde, die die Bescheinigung beglaubigt. Klingt bürokratisch? Ist es auch. Aber ohne dieses Dokument darfst du deine Medikamente nicht mitnehmen – auch nicht für ein Wochenende in Amsterdam.

Wichtig:
- Eine Bescheinigung ist 30 Tage gültig.
- Pro Arzneimittel brauchst du ein eigenes Formular.
- Und: Das Ganze gilt nur für den Eigenbedarf. Für andere darfst du nichts mitnehmen.

Also: Bescheinigung sichern, beglaubigen lassen, im Handgepäck mitführen – dann steht deiner Reise nichts im Weg.

 

Reisen in Nicht-Schengen-Länder – Medizinisches Cannabis

Sobald du Europa verlässt oder in ein europäisches Land reist, das nicht Teil des Schengener Abkommens ist – wie Grossbritannien, Irland, Zypern oder Rumänien –, wird’s leider komplizierter. Einheitliche Regeln? Fehlanzeige. Jedes Land kocht sein eigenes Süppchen, was medizinisches Cannabis angeht.

Deshalb gilt: Informier dich frühzeitig bei der Botschaft oder dem Konsulat deines Ziellandes. Manche Staaten erlauben die Einfuhr nur mit spezieller Importgenehmigung, andere schränken die Mengen stark ein – und wieder andere verbieten die Mitnahme komplett.

 

Was du brauchst, ist in der Regel:
- Eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung (mit Angabe zu Dosierung, Wirkstoff und Reisedauer)
- Die Beglaubigung durch deine Landesgesundheitsbehörde
- Ggf. eine Einfuhrgenehmigung vom Zielland

Und was, wenn die Mitnahme verboten ist? Dann kannst du mit deinem Arzt oder deiner Ärztin prüfen, ob du das Medikament im Urlaubsland vor Ort verschrieben bekommst. Ist auch das nicht möglich, bleibt dir nur ein aufwändiger Antrag bei Swissmedic oder dem BAG.

Klingt umständlich? Ja. Aber mit guter Vorbereitung bist du auf der sicheren Seite – auch ausserhalb Europas.

 

Reisen mit medizinischem Cannabis – Vorbereitung ist alles

Ganz ehrlich: Mit medizinischem Cannabis zu verreisen ist möglich – aber eben nicht spontan. Vor allem, wenn du ins Ausland willst. Innerhalb des Schengen-Raums brauchst du die offizielle Bescheinigung nach Artikel 75, ordentlich ausgefüllt und beglaubigt. Und bei Reisen darüber hinaus wird’s noch strenger: mehrsprachige ärztliche Bestätigung, Importgenehmigung, manchmal sogar komplette Verbote.

 

Unser Tipp? Kümmer dich früh genug darum. Ruf bei der Botschaft an, sprich mit deinem Arzt, hol dir die nötigen Unterlagen. So kannst du entspannt reisen, ganz ohne Stress an der Grenze. Und vergiss nicht: Alles nur für den Eigenbedarf. Sicher ist sicher.

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