Chronische Erkrankungen und andere mit Cannabis behandelbare Krankheiten, beschränken sich nicht auf ein Alter. Auch erkrankte Kinder und Jugendliche unterhalb der Volljährigkeit könnten von medizinischem Cannabis profitieren. Immer mehr Eltern, möchten diese Pflanze nutzen für ihre Kinder, doch wie sieht die rechtliche Lage in der Schweiz aus? Ist das überhaupt erlaubt? Darf medizinisches Cannabis an Minderjährige verschrieben werden?
In diesem Artikel erfährst du, wie die aktuelle Gesetzgebung aussieht, welche Voraussetzungen für eine ärztliche Verschreibung gelten, welche Risiken berücksichtigt werden müssen, und warum die Verantwortung dabei in besonderem Masse bei den behandelnden Fachpersonen liegt.
In der Schweiz gilt Cannabis mit einem THC-Gehalt von 1 % oder mehr nach wie vor als verbotene Substanz gemäss dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG). Besitz, Anbau und Weitergabe sind grundsätzlich strafbar, es sei denn, der Konsum erfolgt aus medizinischen Gründen.
Hier nochmal ein paar Einzelheiten im Überblick:
· Für Erwachsene ist der Besitz von bis zu 10 g Cannabis zum Eigengebrauch entkriminalisiert und wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.
· Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt jedoch das Jugendstrafrecht. Das heisst: Wird ein Minderjähriger mit Cannabis angetroffen, entscheidet die Jugendanwaltschaft, ob Massnahmen ergriffen werden.
· Der Verkauf oder die Abgabe von Cannabisprodukten mit THC an Minderjährige bleibt in jedem Fall strafbar.
Diese Regeln beziehen sich allerdings auf den Freizeitgebrauch, also auf Cannabis ohne medizinische Indikation. Doch was gilt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt den Einsatz aus medizinischen Gründen erwägt?
Mehr zur rechtlichen Einordnung findest du direkt beim Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Seit dem 1. August 2022 dürfen Ärzte in der Schweiz medizinisches Cannabis verschreiben, ohne dass zuvor eine Ausnahmebewilligung vom BAG nötig ist. Damit wurde der Zugang für Patienten deutlich vereinfacht.
Trotz dieser Lockerung bleibt Cannabis mit THC ein kontrolliertes Arzneimittel, seine Abgabe, Lagerung und Verschreibung unterliegen strengen Vorschriften. Zuständig für die Zulassung und Überwachung dieser Präparate ist Swissmedic.
Einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:
· Das medizinisches Fachpersonal muss jede Verschreibung melden (u. a. Indikation, Dosierung, beobachtete Wirkungen und Nebenwirkungen).
· Die Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht automatisch, meist nur bei klarer medizinischer Notwendigkeit.
· Es gibt keine frei verkäuflichen Produkte mit therapeutisch wirksamem THC-Gehalt; alle medizinischen Cannabispräparate unterliegen dem Betäubungsmittelrecht.
Damit ist medizinisches Cannabis zwar rechtlich erlaubt, aber nur innerhalb eines eng definierten Rahmens.
Unterhalb der Volljährigkeit, wird der Konsum von medizinischem Cannabis noch komplexer: Für Minderjährige gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis oder ein pauschales Verbot.
Das bedeutet: Eine Verschreibung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber nur in streng begründeten Einzelfällen möglich, und ausschliesslich unter ärztlicher Verantwortung.
In der Praxis heisst das:
1. Eine klare medizinische Indikation muss vorliegen, z. B. bei schweren neurologischen oder chronischen Erkrankungen, wenn andere Therapien nicht ausreichend wirken.
2. Die Ärzte müssen Nutzen und Risiko sorgfältig abwägen und dokumentieren.
3. Die Abgabe ohne Rezept oder medizinische Begründung bleibt unzulässig.
4. Jede nicht medizinisch überwachte Nutzung fällt unter das Jugendstrafrecht.
Fachliteratur und Fallberichte zeigen, dass Cannabis in seltenen Fällen bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt wurde, etwa bei Epilepsie, spastischen Lähmungen oder chronischen Schmerzen. In diesen Fällen erfolgt die Anwendung aber unter strenger ärztlicher Kontrolle, mit niedriger Dosierung und ständiger Überwachung möglicher Nebenwirkungen.
Auch das BAG betont, dass bei Minderjährigen ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklungsrisiken gelegt werden muss: Das Gehirn befindet sich noch in der Reifung, weshalb psychoaktive Substanzen wie THC besonders vorsichtig eingesetzt werden sollten.
Auf kantonaler Ebene (etwa in Zürich oder Genf) gibt es derzeit keine Sonderregelungen, die den Einsatz von medizinischem Cannabis für Minderjährige gesondert erlauben oder verbieten. Es gilt also das Bundesrecht.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen:
· Medizinischem Cannabis (ärztlich verschrieben, THC ≥ 1 %, Betäubungsmittelstatus)
· Freizeit-Pilotprojekten (Testprogramme zum legalen Konsum für Erwachsene)
An diesen Pilotprojekten dürfen nur Personen ab 18 Jahren teilnehmen. Minderjährige sind grundsätzlich ausgeschlossen, unabhängig davon ob sie Cannabis aus medizinischem Interesse konsumieren oder nicht.
Was das in der Praxis bedeutet:
- Keine Abgabe an Minderjährige ausserhalb einer ärztlichen Verschreibung.
- Keine Teilnahme an Pilotprojekten oder Freizeitversuchen.
- Jugendschutz hat Vorrang : Verstösse können straf- oder aufsichtsrechtliche Folgen haben.
Ein hilfreicher Überblick zu medizinischem Cannabis und seiner rechtlichen Einordnung findet sich direkt auf der Website des BAG.
Schlussendlich gibt es bi dato keine klare gesetzliche Vorschrift, die medizinisches Cannabis für unter 18- Jährige pauschal verbietet.
Aber: Die bestehenden Schutz- und Betäubungsmittelregeln gelten auch hier. Das bedeutet, dass Cannabis nur in sehr speziellen medizinischen Fällen verschrieben wird, und auch dann nur unter strengster ärztlicher Kontrolle.
Für Eltern und Betroffene gilt:
· Suche immer das Gespräch mit einer Fachärztin oder einem Facharzt, bevor du über Cannabis als Therapieform nachdenkst.
· Lass dich über Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und rechtliche Rahmenbedingungen aufklären.
· Vermeide eigenmächtige Beschaffung oder Anwendung, sie kann nicht nur strafrechtliche, sondern auch gesundheitlich Folgen haben.
Wer sich generell über die medizinischen Einsatzmöglichkeiten von Cannabis in der Schweiz informieren möchte, findet hier weitere Artikel rund um Cannabinoide, Wirkmechanismen und rechtliche Entwicklungen.