Das kontroverse Thema Cannabis ist durch die aktuelle Legalisierung in Deutschland wieder in aller Munde. Bei vielen Menschen ist diese uralte Kulturpflanze bereits in den Alltag integriert, unter anderem in Kosmetika oder als Nahrungsmittel. Viele wissen bereits von den zahlreichen gesundheitlichen und ökologischen Vorteilen, jedoch wird Cannabis oft noch in einem Atemzug mit anderen Drogen genannt. Doch wie sieht die aktuelle Gesetzgebung in der Schweiz aus? Darf Cannabis konsumiert werden und wenn ja, wie? Worauf du vor dem Konsum von Hanf achten solltest und welche Gesetze und Regelungen du unbedingt kennen solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Cannabis ist nicht gleich Cannabis. Du solltest wissen, dass Cannabis gemäss dem Schweizerischen Betäubungsmittelrecht zur Gruppe verbotener Betäubungsmittel gehört [1]. Die Hanfpflanze hat mehr als 120 Cannabinoide. Das sind chemische Verbindungen, die auch wir bereits in unserem Körper haben und das ganz ohne Konsum. Cannabidiol hat einen nicht-psychoaktiven Effekt. Es kommt in vielerlei Hinsicht zum Einsatz. Sei es in der Medizin zur Behandlung von Schmerzen, Entzündungen, Angstzuständen, Schlaflosigkeit und Krampfanfällen oder aber für die Förderung seelischer Gesundheit und Entspannung. CBD macht dich nicht abhängig oder „high“ und wird deshalb bereits in vielen Ländern (reguliert) erlaubt.
In der Schweiz sind der Konsum, der Besitz, der Handel und der Anbau von Cannabis mit einem THC-Gehalt von mehr als 1 Prozent verboten. Produkte mit weniger als 1 Prozent Gehalt („legales Cannabis“ oder „CBD-Cannabis“) kannst du problemlos, legal konsumieren. Dies kannst du in Form von Ölen, Bulks, Pulver, Pasten oder Kosmetika tun. Auch wenn diese Produkte nicht als Betäubungsmittel betrachtet werden, gibt es dennoch bestimmte Regeln für sie. Je nach Art des Produkts gelten das Heilmittelgesetz, das Lebensmittelgesetz oder das Bundesgesetz für die Produktesicherheit. Um Hersteller über diese Regeln zu informieren, haben verschiedene Behörden ein Merkblatt erstellt. Bemerkenswert ist, dass die Schweiz 2013 Cannabis unter das Bundesgesetz für Betäubungsmittel gestellt hat. Der Konsum und Besitz von weniger als 10 Gramm Cannabis werden nun als leichte Vergehen betrachtet und bei erwachsenen Konsumenten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer Geldstrafe von 100 CHF belegt.
Des Weiteren solltest du wissen, dass die Verwendung von Cannabis im Strassenverkehr untersagt ist, da bereits geringe Mengen an THC im Blut nachweisbar sind. In der Schweiz gilt eine Nulltoleranz gegenüber THC. Überschreitet jemand den erlaubten Blut-Grenzwert von 1,5 Mikrogramm THC pro Liter Blut, wird dies als Straftat betrachtet. Die betreffende Person wird als fahrunfähig eingestuft und kann gemäss Artikel 91 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden.
Dass die Schweiz generell sehr progressiv im Umgang mit Cannabis ist, ist kein Geheimnis. Die Entkriminalisierung von Cannabis ist ein wichtiger Schritt, um den Konsum von Cannabis für Genusszwecke besser handzuhaben. Etwa 7,7 Prozent der Schweizer Bevölkerung haben in den letzten 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert, so das Schweizer Suchtmonitoring. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) berichtet, dass 4 Prozent der Menschen in den letzten 30 Tagen Cannabis verwendet haben. Marihuana ist das am meisten konsumierte Betäubungsmittel in der Schweiz. Etwa ein Drittel der Menschen ab 15 Jahren haben schon einmal Erfahrungen damit gemacht. Um den Schwarzmarkt und illegalen Konsum zu stoppen, sollten also andere Methoden zum Einsatz kommen. Seit dem 15. Mai 2021 erlaubt eine Gesetzesänderung Pilotprojekte mit kontrolliertem Cannabis-Verkauf für Genusszwecke. Das Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse für zukünftige Regelungen zu gewinnen. Das Parlament hat am 25. September 2020 eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes verabschiedet, die diese Pilotprojekte ermöglicht. Die Gesetzesänderung ist auf zehn Jahre befristet.
Weiter wurden auch die Gesetze im Bereich Medizinisches Cannabis angepasst. Seit dem 1. August 2022 besteht in der Schweiz die Möglichkeit, medizinisches Cannabis in einem vereinfachten Verfahren durch einen Arzt verschreiben zu lassen. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb Sainfort einen verstärkten Fokus darauf gelegt hat.
Darüber hinaus brachte Heinz Siegenthaler, Mitglied des Schweizer Nationalrats, am 25. September 2020 eine neue parlamentarische Initiative ein. Er strebt eine umfassende Regelung für den Anbau, die Produktion, den Handel und den Konsum von THC-haltigem Cannabis (> 1 Prozent) an, basierend auf den Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Betäubungsmittel.
Die Ziele dieser Initiative sind:
Die Zukunft für CBD sieht vielversprechend aus. Es gibt ein breites Anwendungsspektrum und wachsendes Interesse sowohl in der Medizin als auch im Wellness-Bereich. Die Schweiz wirkt mit ihrem fortschrittlichen Umgang und den Pilotprojekten aktiv am Entkriminalisierungsprozess mit. Auch andere europäische Länder erkennen das Potential dieser wirksamen Kulturpflanze und eröffnen durch die Legalisierung mehr Möglichkeiten für Konsumenten, CBD in ihren Alltag zu integrieren und mehr Platz für Genuss und Wellness zu schaffen.
[1] https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/sucht-und-gesundheit/cannabis.html