Was ist erlaubt und was nicht?

CBD in der Schweiz

Disclaimer:
Die Rechtslage zum Thema CBD in der Schweiz ist sehr komplex und nicht jeder Aspekt ist klar definiert. Dieser Text soll eine einfache Übersicht über das Thema geben, aber soll in keinster Weise eine Rechtsberatung darstellen.

Produkte mit Cannabidiol (CBD) erfreuen sich zunehmend grosser Beliebtheit in der Schweiz und das Angebot an CBD-Produkten wächst stetig und umfasst unter anderem reines CBD, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel, Extrakte in Form von Ölen oder Pasten, Tropfen, Kosmetika, Tabakersatzprodukte, Liquids für E-Zigaretten, Kaugummis und vieles mehr.

Da CBD keine psychoaktiven Wirkungen hat, untersteht es im Gegensatz zu THC nicht dem Betäubungsmittelgesetz und ist grundsätzlich nicht verboten. Das heisst aber nicht, dass CBD einfach nach Belieben zu verschiedenen Produkten hinzugefügt werden kann.

"Damit ein Produkt legal vermarktet werden darf, muss es jener Gesetzgebung entsprechen, gemäss welcher es in Verkehr gebracht wird: Je nach Zuordnung kommt die entsprechende schweizerische Gesetzgebung zur Anwendung."

https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/news/mitteilungen/produkte-mit-cannabidiol--cbd----ueberblick.html

 

Arzneimittel

Prinzipiell ist es möglich CBD-haltige Produkte als Heilmittel (Arzneimittel) anzubieten, jedoch ist dies nur mit einer entsprechenden Bewilligung von Swissmedic oder den kantonalen Behörden möglich. Neben den grundlegenden Anforderungen für medizinische Produkte muss ausserdem die versprochene Wirksamkeit nachgewiesen werden.

Lebensmittel:

CBD-haltige Lebensmittel gelten gemäss der Europäischen Kommission als Novel Foods* (neuartige Lebensmittel) und können daher nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesens (BLV) oder mit einer Zulassung der Europäischen Kommission in Verkehr gebracht werden.

Aktuell gibt es in der Schweiz keine CBD-haltigen Lebensmittel, welche bewilligt sind, aber es gibt eine Vielzahl von Anträgen zur Zulassung, welche aktuell von der Europäischen Kommission geprüft werden.

Im Gegensatz zu CBD-haltigen Lebensmittel gelten bspw. folgende Erzeugnisse nicht als Novel Foods, da sie nachweislich vor dem 15. Mai 1997 als Lebensmittel konsumiert wurden, und brauchen daher keine Bewilligung des BLV:

  • Hanfsamen
  • Hanfsamenöl
  • Hanfsamenmehl
  • Entfettete Hanfsamen

*Als Novel Foods sind Lebensmittel definiert, welche vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem Mitgliedstaat der EU in nennenswertem Umfang verzehrt wurden.

Kosmetika:

Die Verwendung von CBD in Kosmetik-Produkten ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, sofern das CBD synthetisch ist, bzw. nicht aus Cannabis (d.h. aus nicht-entharzten Blüten- oder Fruchtständen) gewonnen wird. Reines Cannabisharz sowie daraus gewonnenes CBD hingegen dürfen nicht in Kosmetik-Produkten eingesetzt werden und

Ausserdem gilt für Kosmetika wie auch für andere CBD-Produkte, dass der THC-Gehalt unter 1% sein muss.

Das letzte wichtige Kriterium bei der Verwendung von CBD in Kosmetik-Produkten ist der Sicherheitsbericht, in welchem belegt werden muss, dass die Zutaten und Inhaltsstoffe (u.a. CBD) unbedenklich sind.

Tabakersatzprodukte:

CBD-Blüten, welche als Tabakersatzprodukte zum Rauchen vertrieben werden, dürfen verkauft werden so lange der THC-Gehalt unter 1.0% liegt. Der Hersteller ist dabei zur Selbstkontrolle verpflichtet und muss die Produkte dem BAG melden, bevor diese auf den Markt kommen.

Chemikalien:

CBD-Produkte können legal als Chemikalien angeboten werden, wobei das Chemikalienrecht die Verpackung und Kennzeichnung der Produkte regelt. Der Hersteller ist hier zur Selbstkontrolle verpflichtet – d.h. er muss beurteilen, ob ein Produkt den Anschein macht, dass es für Anwendungen bestimmt ist, welche unter andere Rechtsbestimmungen fallen würden. Wird zum Beispiel ein CBD-Duftöl in einer Kartusche für E-Zigaretten verkauft würde dies unter die Bestimmungen für Gebrauchsgegenstände und nicht unter das Chemikalienrecht fallen.

Durch die unterschiedlichen Regelungen für unterschiedliche Produkt-Kategorien in der Schweiz kommt es oft zu Verwechslungen/Unklarheiten darüber, welche CBD-Produkte hergestellt/angeboten werden dürfen. Mit der steigenden Beliebtheit von CBD-Produkten und dem grösser werdenden Angebot an unterschiedlichen CBD-Produkten wird sich auch die Gesetzgebung in Zukunft weiter anpassen und sollte auch klarer verständlich werden

Weitere Blogs

Last Next
Beratung
Hast Du Fragen zu unseren
Gerne helfen wir weiter:
hello@sainfort.ch
Scroll